Allgemeine Geschäftsbedingungen DSA-Tech der High-Tech Discounter
Allgemeine Geschäftbedingungen DsaTech.ch
§ 1
Geltungsbereich & Abwehrklausel
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
§ 2
Zustandekommen des Vertrages
(2) Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
§ 3
Eigentumsvorbehalt
§ 7
Gewährleistung
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
(3) Garantie
(3.1) Auf den von uns gelieferten Waren übernehmen wir, mindestens 12 Monaten eine Materialgarantie. Allerdings beläuft sich bei den meisten von dsatech.ch verkauften Produkten eine Garantie von mindestens 24 Monaten. Genaue Angaben entnehmen Sie den Kateogriebeschrieben
Innerhalb dieser Garantiezeit ersetzen wir schnell und unkomliziert Teile, die nachweisbar nicht durch äussere Einwirkungen oder Falschmanipulationen zu Schaden gekommen sind, kostenlos Weitergehende Haftung, wie auch Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Abänderung wird wegbedungen. Für alle Ware gelten die jeweiligen Qualitäts- und Gewährleistungsgarantien der betreffenden Hersteller. Gewährleistungsansprüche auf Installationen können nur erhoben werden, wenn diese durch unser Montageteam ausgeführt wurden. Die Versandkosten der defekten Teile trägt der Käufer.
(3.2) Kann der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen erhalten Sie einen Austausch, in der Regel Neuware.
(3.3) Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit Lieferung des Artikels. Die Garantieleistung entfällt, wenn der Kunde das Produkt fehlerhaft handhabt, Bedienungsanweisungen missachtet und nicht zugelassene / falsche Betriebsmittel oder Anschlussgeräte verwendet oder eigene Eingriffe vornimmt.
§ 8
Haftungsausschluss
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
§ 9
Abtretungs- und Verpfändungsverbot
§ 10
Aufrechnung
§11
Rechtswahl & Gerichtsstand
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 12
Salvatorische Klausel
Über
Kontakt